Zur Landkarte Bistum

Informationen

Beihilfen der CampusGemeinde

ESG und KHG vergeben aus ihren Sozialfonds unter bestimmten Bedingungen Beihilfen an Studierende in Not.

Eine Beihilfe kann gewährt werden, wenn

  • eine entsprechende Notlage vorliegt.
  • die Notlage durch eine einmalige Beihilfe abgewendet werden kann.
  • kein anderer Finanzierungsträger gefunden werden kann.
  • die weitere Finanzierung des Studiums und der Studienfortschritt gesichert erscheinen.
  • eine Beihilfe kann in der Regel einen einmaligen Betrag von 250,-- EUR nicht überschreiten!

Beihilfeantrag zum Download

Den Beihilfeantrag mit allen Unterlagen bitte senden an:

beihilfe@khg-kaiserslautern.de

 

Ansprechpartner in der KHG Kaiserslautern

Anzeige

Anzeige