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Informationen

Beihilfen der KHG Kaiserslautern

Die KHG vergibt aus ihrem Sozialfond unter bestimmten Bedingungen Beihilfen an Studierende in Not.

Eine Beihilfe kann gewährt werden, wenn

  • eine entsprechende Notlage vorliegt.
  • die Notlage durch eine einmalige Beihilfe abgewendet werden kann.
  • kein anderer Finanzierungsträger gefunden werden kann.
  • die weitere Finanzierung des Studiums und der Studienfortschritt gesichert erscheinen.
  • eine Beihilfe kann in der Regel einen einmaligen Betrag von 250,-- EUR nicht überschreiten!
  • eine Beihilfe kann nur einmal im Kalenderjahr beantragt werden

Beihilfeantrag zum Download

Den Beihilfeantrag mit allen Unterlagen bitte senden an:

beihilfe@khg-kaiserslautern.de

 

Ansprechpartner in der KHG Kaiserslautern

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