Die KHG vergibt aus ihrem Sozialfond unter bestimmten Bedingungen Beihilfen an Studierende in Not.
Eine Beihilfe kann gewährt werden, wenn
- eine entsprechende Notlage vorliegt.
- die Notlage durch eine einmalige Beihilfe abgewendet werden kann.
- kein anderer Finanzierungsträger gefunden werden kann.
- die weitere Finanzierung des Studiums und der Studienfortschritt gesichert erscheinen.
- eine Beihilfe kann in der Regel einen einmaligen Betrag von 250,-- EUR nicht überschreiten!
- eine Beihilfe kann nur einmal im Kalenderjahr beantragt werden
Beihilfeantrag zum Download
Den Beihilfeantrag mit allen Unterlagen bitte senden an:
beihilfe@khg-kaiserslautern.de